Schwarz-Gelb legt Sumpf der Kostenfallen im Internet trocken
06.02.2012

Wie können Kostenfallen im Internet effektiv bekämpft werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich heute der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und diskutierte einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, sprach von einer spürbaren Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Viele unseriöse Anbieter verstecken bislang einen Hinweis auf die Kostenpflicht ihrer Angebote schwer auffindbar auf ihrer Homepage. "Wer nur einen Routenplaner ausdrucken wollte, hat so schnell ein 24-Monate-Abo für ein Internetportal am Hals. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Verbraucher bei online geschlossenen Verträgen unmittelbar vor seiner Bestellung durch Anklicken einer Schaltfläche ausdrücklich bestätigen muss, zur Zahlung verpflichtet zu sein", sagte Thomae. Werde diese Voraussetzung nicht eingehalten, ist der Verbraucher an den Vertrag nicht gebunden. "Die Rechtsprechung zu dieser Frage war bislang uneinheitlich. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir für die Verbraucher somit Rechtssicherheit", so der liberale Rechtsexperte.
Thomae weiter: "Gleichzeitig müssen wir die Verbraucher verstärkt über ihre Rechte informieren und aufklären. Mit der Kombination aus gesetzlichem Nachbessern und Aufklärung der Bürger werden wir den Sumpf der Kostenfallen im Internet überwiegend trockenlegen können."